Gesundheitsuntersuchung
Jedes Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse hat ab dem 35. Lebensjahr in jedem zweiten Kalenderjahr Anspruch auf eine Gesundheitsuntersuchung („Gesu oder Check up“).
Die Gesundheitsuntersuchung dient neben der frühzeitigen Diagnostik von allgemein-internistischen Erkrankungen (soweit sie durch eine körperliche Untersuchung erfassbar sind) insbesondere der frühen Erkennung:
- erhöhten Blutdrucks (arterielle Hypertonie),
- erhöhten Blutzucker (diabetes mellitus) sowie
- bestimmter Erkrankungen des Nieren- und Harnwegs- Systems.
Die Gesundheitsuntersuchung umfasst:
- Erhebung der Anamnese (Krankheitsgeschichte) mit Erfassung von Risikofaktoren,
- körperliche Untersuchung (Ganzkörpertasten)
- Urin- Streifentest auf Eiweiß, Zucker, Nitrit, weiße und rote Blutkörperchen,
- Blut – Test auf Blutzucker und Gesamtcholesterin und
- Informationen des Versicherten über das Ergebnis der Untersuchung.