Impfungen

Von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen werden Schutzimpfungen gegen die nachfolgenden Krankheiten getragen.

Virusgrippe (Influenza) 

  • Empfohlen bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung:
  • Personen mit Publikumsverkehr;
  • Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit chronischen Erkrankungen;
  • Personen über 60 Jahre (spezieller Impfstoff;
  • Bei Epi-Pandemien
  • Jährliche Routine-Impfung

Tetanus(Wundstarrkrampf)

Empfohlen für alle Erwachsenen;

Grundimmunisierung, anschließend Routine-Auffrischimpfung aller 10 Jahre (zweckmäßigerweise mittels Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus und Diphterie).

Diphtherie

Empfohlen für alle Erwachsenen;

Grundimmunisierung, anschließend Routine-Auffrischimpfung aller 10 Jahre (zweckmäßigerweise mittels Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus und Diphterie).

Pneumokokken-Infektion (u.a Lungenentzündung)

Empfohlen für Personen über 60 Jahre und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung,

Grundimmunisierung (bestehend aus einer Impfung),Auffrischimpfung alle 6 Jahre.

Hepatitis B

Wird von den Krankenkassen für Jugendliche übernommen,wenn die Impfung vor Vollendung des 18.Lebensjahres begonnen wurde!

FSME (Frühsommer –Meningo – Enzephalitis. „Zecken-Krankheit“)

Bei Reisen in Endemie-Gebiete innerhalb Deutschlands werden die Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, außerhalb Deutschlands Reiseimpfung. 

Übertragung durch stechende Insekten, vorwiegend Zecken;

Empfohlen für Reisende in Endemiegebiete mit Aufenthalt in der freien Natur: auch in Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern, Odenwald, Thüringen).

Unterschiedliche Impfschemata

Schnell- Immunisierung; 3 Impfungen an den Tagen 0,7 und 21, 4. Impfung nach einem Jahr;

Allgemeine Immunisierung: 2 Impfungen im Abstand von 1 bis 3 Monaten, 3. Impfung 9 bis 12 Monate nach der ersten Impfung;

Auffrischimpfung: Je nach verwendetem Impfstoff alle 3 bis 5 Jahre.