Impfungen
Von den Gesetzlichen Krankenkassen und den Privaten Krankenversicherungen werden Schutzimpfungen gegen die nachfolgenden Krankheiten getragen.
Virusgrippe (Influenza)
- Empfohlen bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung:
- Personen mit Publikumsverkehr;
- Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit chronischen Erkrankungen;
- Personen über 60 Jahre (spezieller Impfstoff;
- Bei Epi-Pandemien
- Jährliche Routine-Impfung
Tetanus(Wundstarrkrampf)
Empfohlen für alle Erwachsenen;
Grundimmunisierung, anschließend Routine-Auffrischimpfung aller 10 Jahre (zweckmäßigerweise mittels Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus und Diphterie).
Diphtherie
Empfohlen für alle Erwachsenen;
Grundimmunisierung, anschließend Routine-Auffrischimpfung aller 10 Jahre (zweckmäßigerweise mittels Kombinationsimpfstoff gegen Tetanus und Diphterie).
Pneumokokken-Infektion (u.a Lungenentzündung)
Empfohlen für Personen über 60 Jahre und bei erhöhter gesundheitlicher Gefährdung,
Grundimmunisierung (bestehend aus einer Impfung),Auffrischimpfung alle 6 Jahre.
Hepatitis B
Wird von den Krankenkassen für Jugendliche übernommen,wenn die Impfung vor Vollendung des 18.Lebensjahres begonnen wurde!
FSME (Frühsommer –Meningo – Enzephalitis. „Zecken-Krankheit“)
Bei Reisen in Endemie-Gebiete innerhalb Deutschlands werden die Kosten von den Gesetzlichen Krankenkassen übernommen, außerhalb Deutschlands Reiseimpfung.
Übertragung durch stechende Insekten, vorwiegend Zecken;
Empfohlen für Reisende in Endemiegebiete mit Aufenthalt in der freien Natur: auch in Deutschland (Baden-Württemberg, Bayern, Odenwald, Thüringen).
Unterschiedliche Impfschemata
Schnell- Immunisierung; 3 Impfungen an den Tagen 0,7 und 21, 4. Impfung nach einem Jahr;
Allgemeine Immunisierung: 2 Impfungen im Abstand von 1 bis 3 Monaten, 3. Impfung 9 bis 12 Monate nach der ersten Impfung;
Auffrischimpfung: Je nach verwendetem Impfstoff alle 3 bis 5 Jahre.